• Barrierefreie Websites

    Ihr Schlüssel zu mehr Reichweite und besserer Nutzererfahrung

    Eine barrierefreie Website steigert Reichweite, Sichtbarkeit in Suchmaschinen und Nutzerfreundlichkeit. Unternehmen profitieren von mehr Kund:innen, stärkerer Markenwahrnehmung und einer besseren Auffindbarkeit im Internet. Jetzt ist der ideale Zeitpunkt, um Barrierefreiheit bzw. Zugänglichkeit als Wettbewerbsvorteil zu nutzen.

    Kostenlose Erstberatung

Wir unterstützen Sie bei der erfolgreichen Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites, Online-Shops und digitale Anwendungen so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen, unabhängig von individuellen Einschränkungen, genutzt werden können. Dazu gehören klare Strukturen, gute Kontraste, einfache Bedienbarkeit und die Bereitstellung von Alternativtexten für Bilder. Das Ziel ist ein barrierefreies Internet, das allen Nutzerinnen und Nutzern uneingeschränkten Zugang zu Informationen und Funktionen bietet.

Warum ist eine barrierefreie Website unverzichtbar?

Eine barrierefreie Website ist mehr als eine gesetzliche Anforderung – sie bringt klare geschäftliche Vorteile. Digitale Barrierefreiheit verbessert nicht nur die Erreichbarkeit für Menschen mit Einschränkungen, sondern ist auch eine wirtschaftliche Notwendigkeit. Unternehmen, die ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten, profitieren von einer erweiterten Zielgruppe, besseren Google-Rankings und einer optimierten Nutzererfahrung.

  • Certified Web Accessibility Expert

    Unsere zertifizierte Expertise für Ihr Unternehmen

    Barrierefreiheit im Web erfordert fundiertes Wissen und technische Kompetenz. Unsere Mitarbeiterin Petra Ploy ist als Certified Web Accessibility Expert zertifiziert und verfügt über umfassendes Know-how zur Umsetzung barrierefreier Websites. Diese Zertifizierung garantiert, dass wir nicht nur die gesetzlichen Anforderungen kennen, sondern auch Best Practices für die barrierefreie Gestaltung von Online-Angeboten anwenden. Mit unserer Expertise unterstützen wir Unternehmen dabei, ihre Websites nutzerfreundlich und barrierefrei zu gestalten.

  • Analyse und Quick-Check von Websites

    Wir prüfen Ihre Website umfassend auf Barrieren und identifizieren Optimierungspotenziale. Diese Analyse bildet die Basis für eine gezielte Verbesserung der digitalen Zugänglichkeit und Nutzerfreundlichkeit.

  • Technische und inhaltliche Optimierung

    Die Umsetzung der WCAG-Standards sorgt für mehr digitale Barrierefreiheit. Dazu gehören die Anpassung von Design, Struktur und Navigation sowie die Integration barrierefreier Formulare, PDFs uvm.

  • Schulung und Sensibilisierung

    Wir schulen Ihr Team in den wichtigsten Barrierefreiheitsstandards und deren praktischer Anwendung. So wird Barrierefreiheit nachhaltig in digitale Prozesse integriert und die User Experience verbessert.

  • Kontinuierliche Überprüfung und Verbesserung

    Digitale Barrierefreiheit erfordert laufende Optimierung. Regelmäßige Tests und Nutzer-Feedback helfen, Barrieren frühzeitig zu erkennen und die Website an neue gesetzliche Vorgaben sowie technologische Entwicklungen anzupassen.

  • Strategische Beratung und Consulting

    Wir beraten Unternehmen umfassend bei der Umsetzung barrierefreier Websites. Von der Planung bis zur Optimierung unterstützen wir Sie dabei, gesetzliche Anforderungen einzuhalten und Best Practices erfolgreich zu integrieren.

  • Barrierefreie Newsletter: besser informieren

    Optimierte Schriftgrößen, Farbkontraste und klickbare Elemente verbessern die Usability barrierefreier Newsletter. Alternativtexte für Bilder und Screenreader-Kompatibilität gewährleisten, dass alle Inhalte verständlich sind und eine größere Zielgruppe erreicht wird.

Gesetzliche Anforderungen in Österreich: Das Barrierefreiheitsgesetz

Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) setzt die EU-Richtlinie "European Accessibility Act" in nationales Recht um und verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen ab 28. Juni 2025 barrierefrei zu gestalten. Betroffen sind unter anderem Websites, Online-Shops und mobile Anwendungen.

  • Die Frist für Barrierefreiheit lautet: 28. Juni 2025

    Welche Unternehmen sind vom Barrierefreiheitsgesetz betroffen?

    Das BaFG richtet sich an alle gewerblichen Anbieter digitaler Produkte und Dienstleistungen. Besonders betroffen sind Unternehmen aus folgenden Bereichen:

    • E-Commerce: Online-Shops, Buchungsplattformen
    • Banken & Finanzdienstleister: Online-Banking
    • Telekommunikationsanbieter: Kundenportale
    • Transport & Mobilität: Online-Buchungssysteme
    • Behörden & öffentliche Stellen: Informationsportale
  • Reinhard Posch
    Reinhard Posch
    Co-Founder von wukonig.com

    "Barrierefreiheit ist kein Nischenthema"

    Bei Barrierefreiheit denkt man oft nur an Menschen mit Sehbehinderung, die auf Screenreader oder sonstige Sound-Ausgaben angewiesen sind. Für viele rein wirtschaftlich denkende Manager eine zu kleine Zielgruppe. Doch Kontraste, Textgrößen, allgemeine Lesbarkeit und einfach Navigation sind für jeden potenziellen Kunden wichtig – vor allem am kleinen Smartphone-Bildschirm. Maschinenlesbarkeit, die Voraussetzung für Screenreader und Co, ist genauso für die Suchmaschinenoptimierung ein wichtiges Thema – ebenso wie beschreibende Texte für Bilder. Maßnahmen für die Barrierefreiheit dienen also nicht nur dem Abwenden von Strafen, sondern auch dem wirtschaftlichen Erfolg mit Ihrer Website.

Reinhard Posch
Reinhard Posch
Co-Founder von wukonig.com

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