Barrierefreieheit – für alle Menschen
Ihre Chance für mehr Zugänglichkeit, Erfolg und eine erweiterte Zielgruppe!
Haben Sie vom Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) gehört? Wenn nicht, wird es Zeit: Am 28. Juni 2025 tritt das Gesetz in Kraft, und es drohen Strafen von bis zu 80.000 EUR für Unternehmen, die die Vorschriften zur Barrierefreiheit nicht einhalten.
Was ist digitale Barrierefreiheit?
Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Ihre Webseiten für alle Menschen gleich, unabhängig davon, ob sie eine Behinderung haben oder nicht, intuitiv nutzbar und verständlich ist. Eigentlich logisch, denn davon profitieren alle Menschen – und auch Ihr Unternehmen.
Die Barrierefreiheit bringt nicht nur Verpflichtungen mit sich.
Digitale Barrierefreiheit bietet Ihnen auch die Chance, neue Wege zu bestreiten und eine größere Zielgruppe ins Auge zu fassen.
Rechtssicherheit
Erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen und vermeiden Sie Bußgelder.
SEO-Boost und größere Zielgruppe
Barrierefreie Websites werden von Suchmaschinen bevorzugt, was Ihre Sichtbarkeit erhöht.
Bessere Nutzungskomfort und Kundenbindung
Die Bedürfnisse der Nutzer:innen werden mit einem hohen Kontrast und klaren Strukturen berücksichtigt und die Zugänglichkeit und die Bedienbarkeit für alle verbessert.
Brauchen Sie Unterstützung?
Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite, um die Barrierefreiheit Ihrer digitalen Angebote sicherzustellen.
Barrierefreiheit Beratung & Consulting
Wir begleiten Sie als kompetente Partner auf dem Weg zur barrierefreien Website (ohne rechtliche Beratung).
Barrierefreiheit Quick Check
Erhalten Sie einen schnellen Überblick über den aktuellen Stand Ihrer Website.
Barrierefreiheit Checkliste oder Nachkontrolle
Eine umfassende Analyse Ihrer Website basierend auf den WCAG-Richtlinien mit praktischen Handlungsempfehlungen.
Gesetzliche Grundlagen
Erfahren Sie mehr über die rechtlichen Anforderungen und Richtlinien
- Harmonisierte europäische Norm: EN 301 549
- EU- Richtlinie: European Accessibility Act (EAA)
- Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG)
- Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)
Bitte beachten Sie: Es gibt Ausnahmen. Lassen Sie sich von einem Rechtsbeistand beraten, um Ihre individuellen Verpflichtungen zu klären.
"Barrierefreiheit ist kein Nischenthema"
Bei Barrierefreiheit denkt man oft nur an Menschen mit Sehbehinderung, die auf Screenreader oder sonstige Sound-Ausgaben angewiesen sind. Für viele rein wirtschaftlich denkende Manager eine zu kleine Zielgruppe. Doch Kontraste, Textgrößen, allgemeine Lesbarkeit und einfach Navigation sind für jeden potenziellen Kunden wichtig – vor allem am kleinen Smartphone-Bildschirm. Maschinenlesbarkeit, die Voraussetzung für Screenreader und Co, ist genauso für die Suchmaschinenoptimierung ein wichtiges Thema – ebenso wie beschreibende Texte für Bilder. Maßnahmen für die Barrierefreiheit dienen also nicht nur dem Abwenden von Strafen, sondern auch dem wirtschaftlichen Erfolg mit Ihrer Website.